Der Betreiber eines Internet-Forums ist für beleidigende Beiträge Dritter verantwortlich.

Februar 2, 2009

Aus dem „Tagesspiegel“:

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Der Betreiber eines Internet-Forums ist für beleidigende Beiträge Dritter verantwortlich. Mit diesem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe können sich Betroffene nun leichter gegen Beleidigungen im Internet wehren.

…“

Weitere infos unter:

http://www.tagesspiegel.de/medien-news/Medien;art290,2245421


Verstöße gegen Jugendschutz im Internet erreichen Höchststand

Dezember 16, 2008

aus „e-recht24.de“

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Web2.0-Dienste leben von den Inhalten der Nutzer. Dass hier unter dem Deckmantel scheinbarer Anonymität zahlreiche illegale Inhalte hochgeladen werden, ist keine neue Entwicklung.

Mit zunehmenden Nutzerinhalten steigt jedoch auch die Überwachungspflicht der Plattformbetreiber von web2.0-Diensten an. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die sehr strenge Störerhaftung des deutschen Rechts.

…“

weiter http://www.e-recht24.de/news/sonstige/1034.html


Forenhaftung bestäigt

November 24, 2008

aus „heise online“

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Forenhaftung, Flickr

c’t 14/2007, S. 54

Rechtsunsicherheit leben müssen. (Joerg Heidrich/hob) BGH bestätigt Störerhaftung von Forenbetreibern

…“

http://www.heise.de/kiosk/archiv/ct/2007/14/54_kiosk


Urteil: Eltern haften nicht immer für Tauschbörsennutzung ihrer Kinder

November 24, 2008

aus „heise online“

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Ein DSL-Anschlussinhaber kann nicht ohne Weiteres für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden, die etwa Familienmitglieder unter seinem Dach via Tauschbörsennutzung begehen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem rechtskräftigen Berufungsurteil (Az. 11 W 58/07, PDF) vom 20. Dezember 2007 entschieden. Die sogenannte Störerhaftung komme nur in Betracht, wenn der Anschlussinhaber Prüfungspflichten verletze

…“

http://www.heise.de/newsticker/Urteil-Eltern-haften-nicht-immer-fuer-Tauschboersennutzung-ihrer-Kinder–/meldung/101484


Störerhaftung in Foren: Amtsgericht München widerspricht Landgericht Hamburg

November 24, 2008

Aus „heise online“

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Das Landgericht Hamburg vertrat in Urteilen bereits mehrfach die Auffassung, dass Forenbetreiber einer sogenannten Störerhaftung nur durch eine Vorzensur entkommen könnten.

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http://www.heise.de/newsticker/Stoererhaftung-in-Foren-Amtsgericht-Muenchen-widerspricht-Landgericht-Hamburg–/meldung/110578